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UNSERE TARIFE IM ÜBERBLICK

Seit Anfang 2011 ist das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft. Dieses Bundesgesetz regelt, wer welchen Anteil an die Pflegekosten zu bezahlen hat. Die Umsetzung obliegt den einzelnen Kantonen.

Pflegerische Leistungen

Die Leistungen der Pflege werden grundsätzlich auf Basis des individuell abgeklärten und dokumentierten Bedarfs erbracht. Der Bedarfsnachweis für die Pflege erfolgt mit Bedarfsabklärungsinstrumenten, welche mit den Krankenversicherern vertraglich vereinbart und ärztlich unterzeichnet werden.

Die Kosten der Pflegeleistungen sind mehrwertsteuerfrei und werden mehrheitlich getragen durch die Krankenversicherer sowie die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI). Bei Personen über 65 Jahren muss auch der Klient eine Beteiligung übernehmen. Die Franchise sowie der Selbstbehalt rechnet die Krankenkasse jeweils direkt mit dem Klienten ab.

Patientenbeteiligung

Aufgrund der im Dezember 2017 vom Grossen Rat des Kantons Bern beschlossenen Sparmassnahmen, müssen ab dem 1. April 2018 alle Personen über 65 Jahren unabhängig von Einkommen und Vermögen die nach der Krankenversicherungsgesetzgebung zulässige maximal mögliche Beteiligung tragen. In Härtefällen werden diese Kosten für die versicherten und anspruchsberechtigten Personen von der EL übernommen.
Das bundesrechtlich zulässige Maximum der Kostenbeteiligung entspricht 20 Prozent des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflegebeitrages gemäss Artikel 7a Absatz 1 KLV. Für die ambulante Pflege beträgt dieser Betrag seit Jahren maximal CHF 15.35 pro Tag.

Bei Fragen betreffend der Finanzierung über die EL (Ergänzungsleistungen) hilft Ihnen gerne und kompetent die Pro Senectute weiter.

  • Beratungsstelle Thun: Malerweg 2, Postfach 152, 3602 Thun 033 226 60 60

  • Beratungsstelle Interlaken: Strandbadstrasse 3, Postfach, 3800 Interlaken 033 226 60 60

Sie können sich ausserdem direkt bei der AHV-Ausgleichskasse des Kantons Bern in Ihrer Gemeinde erkundigen.

Krankenversicherer

Die Krankenversicherer müssen die beantragten, kassenpflichtigen Aufwendungen jeweils bewilligen. Der Antrag erfolgt mittels ärztlich unterzeichneter Bedarfsmeldung durch die Riviera Med GmbH.

Rechnungstellung

Die kassenpflichtigen Leistungen werden direkt der Krankenversicherung in Rechnung gestellt. Dieses Vorgehen ist geregelt im Administrativvertrag zwischen den Dachverbänden der Krankenkassen und den Spitex Anbietern. Die Rechnung an Sie persönlich enthält nur noch eine allfällige Patientenbeteiligung sowie alle nicht kassenpflichtigen Leistungen. Zu Ihrer Information werden die Leistungen zu Lasten Krankenversicherung auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.

Hauswirtschaftliche Leistungen

Hauswirtschaftliche Leistungen werden nicht subventioniert. Tarif HWL pro Stunde, CHF 55.00 (Hauswirtschaftliche und/oder betreuerische Leistungen).
Die Verrechnung erfolgt im 15 Minuten Takt, das heisst, eine angefangene Viertelstunde wird auf eine volle Viertelstunde gerundet. Bei der Auftragserteilung sollte dies berücksichtigt werden. Im Weiteren wird eine Wegpauschale von CHF 7.00 pro Besuch, jedoch nur einmal pro Tag, in Rechnung gestellt. Die Wegpauschale wird immer dann verrechnet, wenn hauswirtschaftliche und/oder betreuerische Leistungen erbracht werden (auch bei Nachtwachen Einsätzen). Werden jedoch allein pflegerische Leistungen erbracht, entfällt sie. Die Wegpauschale ist in den aufgeführten Ansätzen nicht inbegriffen.

Nachtwachen (nicht kassenpflichtig).

Basis ist eine 8 Stundennacht, in der Regel ab 22.00 Uhr:

  • Präsenz-Nachtwache (Anwesenheit mit Kontrollgängen)           CHF 300.00

  • Sitz-Nachtwache (dauerhafte Kontrolle)                                       CHF 350.00

  • Einsatz einer diplomierten Pflegekraft bei Sitz-Nachtwache      CHF 390.00

Für pflegerische und hauswirtschaftliche bzw. betreuerische Aufträge gilt:
Einsätze, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden verrechnet! Absagen müssen mündlich oder schriftlich der Einsatzzentrale oder einer Mitarbeitenden mitgeteilt werden. Auf die Combox gesprochene Annullierungen gelten nicht als Absage.

Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren. Wir sind für Sie da!

Riviera Med GmbH

Scheibenstrasse 3

3600 Thun
079 237 55 21

Information und Tarife gültig ab 1. Januar 2021

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